Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gratis Download Acrobat Reader

1. Allen unseren - im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung auch künftigen - Angeboten und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit nicht in besonderen Bedingungen etwas anderes vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
"Kaufmann" im Sinne unserer Geschäftsbedingungen ist jede Person, die Kaufmann gem. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigung ist maßgebend für Vertragsinhalt und Leistungsumfang. Erteilen wir keine Auftragsbestätigung, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Reservierungen gelten als Abrufaufträge und sind mit der Auftragsbestätigung für den Kunden bindend.

3. Unsere Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung; sie sind gegenüber Kaufleuten nur annähernd. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen.
Tritt ein Leistungshindernis ein, sind wir von der davon betroffenen Leistungspflicht befreit, wenn es sich um ein unvorhersehbares, nicht nur vorübergehendes, von uns unverschuldetes und von uns nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwindendes Leistungshindernis handelt. Liegt ein vorübergehendes Leistungshindernis vor, tritt diese Befreiung nur für die Dauer seiner Auswirkungen ein. Leistungshindernisse sind insbesondere höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, ausgefallene oder nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung unserer selbst (Nichtbelieferung) im Hinblick auf für den Kunden bestellte Waren oder Zuliefergegenstände, Betriebsstörungen (z.B. durch Arbeitskämpfe oder Rohstoffmängel) und ähnliche Ereignisse. Die Leistungsbefreiung wegen Nichtbelieferung tritt gegenüber nicht kaufmännischen Kunden nur ein, wenn wir die Nichtbelieferung darlegen, sowie dartun, dass wir ein diesem Vertrage gleichwertiges Deckungsgeschäft für die an den Kunden zu erbringenden Leistungen abgeschlossen haben, bei dem der Vertragspartner uns im Stich gelassen hat oder ein solches Deckungsgeschäft unmöglich war.
Zu Teilleistungen sind wir berechtigt. Sie gelten als selbständige Leistungen.

4. Forderungen gegen uns darf der Kunde nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

5. Unsere Geräte und Ausrüstungen (ausgenommen Verbrauchsmaterial und Ersatzteile) werden durch uns installiert, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Die für die Installation beim Käufer erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehören nicht zu den von uns zu erbringenden Leistungen. Für alle Arbeiten gelten unsere allgemeinen Installations- und Inbetriebnahmebedingungen.

6. Für die vertragsgemäße Beschaffenheit unserer Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs leisten wir 12 Monate Gewähr. Wir können die Ware jederzeit beim Kunden besichtigen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, von Kaufleuten jedoch unverzüglich zu rügen. Verdeckte Mängel sind spezifiziert in Schriftform innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, von Kaufleuten jedoch unverzüglich danach mitzuteilen. Auf den Einwand nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge können wir wirksam nur schriftlich verzichten.
Im Interesse einer lückenlosen Qualitätskontrolle ist vom Kunden eine detaillierte Mängelrüge zu fertigen unter Angabe von mindestens: Artikelnummer, Chargenbezeichnung (bei Geräten: Seriennummer), Tag des Auftretens des Mangels und Einsatzbedingungen des beanstandeten Produktes.
Bei Mängeln liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern als Hersteller am vertraglichen Bestimmungsort der Leistung nach. Wiederholte Nachbesserung ist zulässig, ausgenommen dies ist im Einzelfall unzumutbar. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die jedoch voraussetzen, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt auch bei unerlaubten Handlungen und bei Verletzungen vor- und nebenvertraglicher Pflichten sowie für den Fall, dass ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten, technische Beratung und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch unverbindlich.
Bei normaler Abnutzung, ferner insbesondere bei Mängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang dadurch bewirkt werden, dass die Ware vom Kunden fehlerhaft oder nachlässig behandelt wurde (s. u.), Wartungsanweisungen, Anwendungs- und Lagervorschriften oder gesetzliche Bestimmungen nicht befolgt oder Materialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, haften wir nicht. Wir weisen darauf hin, dass durch Veränderungen unserer Produkte oder durch Einsatz fremder Zusatzgeräte oder Verbrauchsmaterialien unter Umständen Schäden entstehen können.
Wenn von Personen, die wir nicht dazu autorisiert hatten, Eingriffe oder Veränderungen an Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt oder verbraucht wurden, haften wir ebenfalls nicht. Dies gilt nicht für Eingriffe, die notwendig waren, um festzustellen, ob ein Mangel vorliegt.
Die vorliegende Gewährleistung gilt für Werkleistungen entsprechend.

7. Auf Schadensersatz haften wir gegenüber Kaufleuten nur für den Schaden, der bei einem Geschäft der hier abgeschlossenen Art typischerweise entsteht. Der Ersatzanspruch ist in diesem Fall auf 30% des Schadens, höchstens aber 30% des Leistungswertes begrenzt.
Im Übrigen wird hinsichtlich Schadenersatzes auf Ziff.6 dieser Bedingungen verwiesen. Unser Recht zur Führung des Entlastungsbeweises bleibt unberührt.

8. Wir können Waren zurückrufen oder Auslieferungen stornieren, falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler u. dgl., bei Mängeln zur Vermeidung von Schäden o. ä. erforderlich sein sollte. Nach unserer Wahl liefern wir Ersatz oder bessern gemäß unseren Bedingungen (Ziff. 6 Abs. 2) nach; sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Die Gefahr geht stets ab Werk bzw. Auslieferungslager auf den Kunden über.
Erfüllungsort - auch für Zahlungen - ist Sierndorf.

10. Versicherungen schließen wir nur auf Verlangen gegen Berechnung von 1% des Warenwertes ab

11. Unsere Preise verstehen sich ab Standort Sierndorf oder Auslieferungslager. Maßgeblich ist der Preis an dem Tag an dem die Leistung erbracht wird. Bei Nichtkaufleuten an dem Tag an dem der Vertrag geschlossen worden ist.
Sind Leistungsfristen über 4 Monate vereinbart und steigen Kosten oder Einkaufspreise, können wir vereinbarte Preise entsprechend erhöhen.
Übersteigt die Erhöhung 6%, kann der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung derselben schriftlich vom Vertrag zurücktreten.Übersteigt der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den Listenpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um mehr als 6%, kann der kaufmännische Kunde binnen 8 Tagen nach Mitteilung des neuen Preises schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

12. Unsere Rechnungen sind gemäß schriftlich vereinbarten Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum oder auf erneute Zahlungsaufforderung in bar fällig. Von Kaufleuten können wir ab Fälligkeit, von anderen Kunden ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch in Höhe von 8% pro Jahr verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

13. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kaufleute verzichten auf Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages.

14. Die Benutzung oder Inbetriebnahme gilt als Abnahme, wenn der Kunde dem nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der"Auftragsbestätigung/Rechnung" schriftlich widerspricht. Auf die Folgen widerspruchslosen Verhaltens wird der Kunde durch Aufdruck eines entsprechenden Hinweises auf der "Auftragsbestätigung/Rechnung" besonders hingewiesen. Unsere Produkte sind spätestens 12 Monate nach Erhalt der "Auftragsbestätigung/Rechnung" abzunehmen.

15. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Regeln betreffend Behandlung und Lagerung der Ware sowie alle Sicherheits- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arzneimittelgesetz) einzuhalten. Die Ware darf nur in Originalpackungen mit Originalaufdruck und Originalpackungsbeilage weitergegeben werden.

16. Unsere Produkte bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegen den Kunden (bei Kaufleuten einschließlich Kontokorrentsaldi). Die jeweils älteste Lieferung wird aus dem Eigentumsvorbehalt entlassen, wenn der Wert der verbleibenden Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Bei Zahlungsverzug können wir zur Sicherung die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen; bei Abzahlungsgeschäftenüben wir durch dieses Verlangen das Rücktrittsrecht aus.
Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Exszindierungsklage nach § 37 Exekutionsordnung benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 37 der Exekutionsordnung nicht erbringen kann, haftet der Käufer.
Bei Verbindung unserer Produkte mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Eigentum, ggf. Miteigentum, an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
Der Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verwenden. Sämtliche aus der Weiterverarbeitung oder -verkauf unserer Produkte entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer), bei gleichzeitiger Verwendung von Material anderer Lieferanten anteilig nach dem Wert der jeweiligen verwendeten Materialien. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu geben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsgebühr in Höhe von 0,8 % vom Entgelt der abgetreten Forderung trägt in jedem Fall der Kunde. Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Diese Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete oder vermischte Vorbehaltsware.
Im Falle der Herausgabe der Vorbehaltsware schuldet der Kunde bei Nichtverbrauchsmaterialien für die Dauer der Nutzung zumindest den bei Stradis üblichen Mietzins für Produkte. Der Anspruch auf Vertragserfüllung oder weitergehenden Schadenersatz bleibt unberührt.

17. Bei Abreden über eine zeitweise Benutzung unserer Produkte (z. B. im Falle von Mietkaufabreden oder sonstigen Nutzungsvereinbarungen) sind unsere Produkte bei Ende der Nutzungsdauer unaufgefordert auf Kosten des Kunden an den von uns angegebenen Ort, in der Regel Sierndorf, zurück zu liefern. Die Rückgabe der überlassenen Produkte ist eine Bringschuld des Kunden.
Gibt der Kunde die Geräte nicht zurück, nachdem er zur Rückgabe an uns verpflichtet ist, so ist er für den Zeitraum bis zur Rückgabe - ohne dass hierzu die tatsächliche Nutzung der Produkte Voraussetzung ist - zur Zahlung des vereinbarten oder - wenn ein Mietzins nicht vereinbart ist - des bei Stradis für diese Geräte üblichen Mietzinses, jedenfalls des für die Nutzung angemessenen Entgelts, verpflichtet. Es wird einvernehmlich festgehalten, dass hierdurch Stradis jedenfalls keiner Verlängerung der Nutzung oder Miete der Geräte durch den Kunden zustimmt.

18. Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag wird die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausgeschlossen.

19. Firmensitz und Gerichtsstand ist BH Korneuburg. Zur Anwendung gelangt ausschließlich das österreichische Recht.

Stradis HandelsgmbH, Stand April 2008

to the top

 
  • Deutsch lEnglish