Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
 Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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1. Allen unseren - im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung
auch künftigen - Angeboten und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde, soweit nicht in besonderen Bedingungen etwas anderes vereinbart
ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann
nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
"Kaufmann" im Sinne unserer Geschäftsbedingungen ist
jede Person, die Kaufmann gem. HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigung
ist maßgebend für Vertragsinhalt und Leistungsumfang. Erteilen
wir keine Auftragsbestätigung, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.
Reservierungen gelten als Abrufaufträge und sind mit der Auftragsbestätigung
für den Kunden bindend.
3. Unsere Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung;
sie sind gegenüber Kaufleuten nur annähernd. Fixgeschäfte
sind ausgeschlossen.
Tritt ein Leistungshindernis ein, sind wir von der davon betroffenen
Leistungspflicht befreit, wenn es sich um ein unvorhersehbares, nicht
nur vorübergehendes, von uns unverschuldetes und von uns nicht
durch zumutbare Aufwendungen zu überwindendes Leistungshindernis
handelt. Liegt ein vorübergehendes Leistungshindernis vor, tritt
diese Befreiung nur für die Dauer seiner Auswirkungen ein. Leistungshindernisse
sind insbesondere höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen, ausgefallene oder nicht richtige oder nicht
rechtzeitige Belieferung unserer selbst (Nichtbelieferung) im Hinblick
auf für den Kunden bestellte Waren oder Zuliefergegenstände,
Betriebsstörungen (z.B. durch Arbeitskämpfe oder Rohstoffmängel)
und ähnliche Ereignisse. Die Leistungsbefreiung wegen Nichtbelieferung
tritt gegenüber nicht kaufmännischen Kunden nur ein, wenn
wir die Nichtbelieferung darlegen, sowie dartun, dass wir ein diesem
Vertrage gleichwertiges Deckungsgeschäft für die an den
Kunden zu erbringenden Leistungen abgeschlossen haben, bei dem der
Vertragspartner uns im Stich gelassen hat oder ein solches Deckungsgeschäft
unmöglich war.
Zu Teilleistungen sind wir berechtigt. Sie gelten als selbständige
Leistungen.
4. Forderungen gegen uns darf der Kunde nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung abtreten.
5. Unsere Geräte und Ausrüstungen (ausgenommen Verbrauchsmaterial
und Ersatzteile) werden durch uns installiert, angeschlossen und in
Betrieb gesetzt. Die für die Installation beim Käufer erforderlichen
Vorbereitungsmaßnahmen gehören nicht zu den von uns zu
erbringenden Leistungen. Für alle Arbeiten gelten unsere allgemeinen
Installations- und Inbetriebnahmebedingungen.
6. Für die vertragsgemäße Beschaffenheit unserer
Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs leisten wir 12 Monate
Gewähr. Wir können die Ware jederzeit beim Kunden besichtigen.
Erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme
der Ware, von Kaufleuten jedoch unverzüglich zu rügen. Verdeckte
Mängel sind spezifiziert in Schriftform innerhalb von 10 Tagen
nach Entdeckung, von Kaufleuten jedoch unverzüglich danach mitzuteilen.
Auf den Einwand nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge
können wir wirksam nur schriftlich verzichten.
Im Interesse einer lückenlosen Qualitätskontrolle ist vom
Kunden eine detaillierte Mängelrüge zu fertigen unter Angabe
von mindestens: Artikelnummer, Chargenbezeichnung (bei Geräten:
Seriennummer), Tag des Auftretens des Mangels und Einsatzbedingungen
des beanstandeten Produktes.
Bei Mängeln liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern
als Hersteller am vertraglichen Bestimmungsort der Leistung nach.
Wiederholte Nachbesserung ist zulässig, ausgenommen dies ist
im Einzelfall unzumutbar. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung
oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, mit Ausnahme
von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
die jedoch voraussetzen, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt
auch bei unerlaubten Handlungen und bei Verletzungen vor- und nebenvertraglicher
Pflichten sowie für den Fall, dass ein Vertragsabschluss nicht
zustande kommt.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn wir sie ausdrücklich
als solche bezeichnet haben. Auskünfte über Verarbeitungs-
und Anwendungsmöglichkeiten, technische Beratung und sonstige
Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen,
jedoch unverbindlich.
Bei normaler Abnutzung, ferner insbesondere bei Mängel oder Schäden,
die nach Gefahrübergang dadurch bewirkt werden, dass die Ware
vom Kunden fehlerhaft oder nachlässig behandelt wurde (s. u.),
Wartungsanweisungen, Anwendungs- und Lagervorschriften oder gesetzliche
Bestimmungen nicht befolgt oder Materialien verwendet wurden, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, haften wir nicht. Wir
weisen darauf hin, dass durch Veränderungen unserer Produkte
oder durch Einsatz fremder Zusatzgeräte oder Verbrauchsmaterialien
unter Umständen Schäden entstehen können.
Wenn von Personen, die wir nicht dazu autorisiert hatten, Eingriffe
oder Veränderungen an Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt
oder verbraucht wurden, haften wir ebenfalls nicht. Dies gilt nicht
für Eingriffe, die notwendig waren, um festzustellen, ob ein
Mangel vorliegt.
Die vorliegende Gewährleistung gilt für Werkleistungen entsprechend.
7. Auf Schadensersatz haften wir gegenüber Kaufleuten nur für
den Schaden, der bei einem Geschäft der hier abgeschlossenen
Art typischerweise entsteht. Der Ersatzanspruch ist in diesem Fall
auf 30% des Schadens, höchstens aber 30% des Leistungswertes
begrenzt.
Im Übrigen wird hinsichtlich Schadenersatzes auf Ziff.6 dieser
Bedingungen verwiesen. Unser Recht zur Führung des Entlastungsbeweises
bleibt unberührt.
8. Wir können Waren zurückrufen oder Auslieferungen stornieren,
falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler u. dgl.,
bei Mängeln zur Vermeidung von Schäden o. ä. erforderlich
sein sollte. Nach unserer Wahl liefern wir Ersatz oder bessern gemäß
unseren Bedingungen (Ziff. 6 Abs. 2) nach; sonstige Ansprüche
sind ausgeschlossen.
9. Die Gefahr geht stets ab Werk bzw. Auslieferungslager auf den
Kunden über.
Erfüllungsort - auch für Zahlungen - ist Sierndorf.
10. Versicherungen schließen wir nur auf Verlangen gegen Berechnung
von 1% des Warenwertes ab
11. Unsere Preise verstehen sich ab Standort Sierndorf oder Auslieferungslager.
Maßgeblich ist der Preis an dem Tag an dem die Leistung erbracht
wird. Bei Nichtkaufleuten an dem Tag an dem der Vertrag geschlossen
worden ist.
Sind Leistungsfristen über 4 Monate vereinbart und steigen Kosten
oder Einkaufspreise, können wir vereinbarte Preise entsprechend
erhöhen.
Übersteigt die Erhöhung 6%, kann der Kunde innerhalb von
8 Tagen nach Mitteilung derselben schriftlich vom Vertrag zurücktreten.Übersteigt
der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den Listenpreis zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um mehr als 6%, kann der kaufmännische
Kunde binnen 8 Tagen nach Mitteilung des neuen Preises schriftlich
vom Vertrag zurücktreten.
12. Unsere Rechnungen sind gemäß schriftlich vereinbarten
Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum oder auf erneute Zahlungsaufforderung
in bar fällig. Von Kaufleuten können wir ab Fälligkeit,
von anderen Kunden ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 2% über
dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank, mindestens
jedoch in Höhe von 8% pro Jahr verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche
bleiben unberührt.
13. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur zulässig, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Kaufleute verzichten auf Zurückbehaltungsrechte und die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages.
14. Die Benutzung oder Inbetriebnahme gilt als Abnahme, wenn der
Kunde dem nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der"Auftragsbestätigung/Rechnung"
schriftlich widerspricht. Auf die Folgen widerspruchslosen Verhaltens
wird der Kunde durch Aufdruck eines entsprechenden Hinweises auf der
"Auftragsbestätigung/Rechnung" besonders hingewiesen.
Unsere Produkte sind spätestens 12 Monate nach Erhalt der "Auftragsbestätigung/Rechnung"
abzunehmen.
15. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Regeln
betreffend Behandlung und Lagerung der Ware sowie alle Sicherheits-
und sonstigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Arzneimittelgesetz)
einzuhalten. Die Ware darf nur in Originalpackungen mit Originalaufdruck
und Originalpackungsbeilage weitergegeben werden.
16. Unsere Produkte bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung aller
bestehenden Forderungen gegen den Kunden (bei Kaufleuten einschließlich
Kontokorrentsaldi). Die jeweils älteste Lieferung wird aus dem
Eigentumsvorbehalt entlassen, wenn der Wert der verbleibenden Sicherung
unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Bei Zahlungsverzug können wir zur Sicherung die einstweilige
Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen; bei Abzahlungsgeschäftenüben
wir durch dieses Verlangen das Rücktrittsrecht aus.
Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen
für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit
allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Exszindierungsklage
nach § 37 Exekutionsordnung benötigen. Soweit wir Ausfall
erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 37 der
Exekutionsordnung nicht erbringen kann, haftet der Käufer.
Bei Verbindung unserer Produkte mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren, steht uns das Eigentum, ggf. Miteigentum, an der neuen Sache
zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum
Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung).
Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur
Vorbehaltsware entsprechend.
Der Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiter zu verwenden. Sämtliche aus der
Weiterverarbeitung oder -verkauf unserer Produkte entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im voraus an uns ab, und zwar
in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich
Mehrwertsteuer), bei gleichzeitiger Verwendung von Material anderer
Lieferanten anteilig nach dem Wert der jeweiligen verwendeten Materialien.
Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung
der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu geben und uns alle für
eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Die Rechtsgebühr in Höhe von
0,8 % vom Entgelt der abgetreten Forderung trägt in jedem Fall
der Kunde. Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den
betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns.
Diese Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete oder vermischte
Vorbehaltsware.
Im Falle der Herausgabe der Vorbehaltsware schuldet der Kunde bei
Nichtverbrauchsmaterialien für die Dauer der Nutzung zumindest
den bei Stradis üblichen Mietzins für Produkte. Der Anspruch
auf Vertragserfüllung oder weitergehenden Schadenersatz bleibt
unberührt.
17. Bei Abreden über eine zeitweise Benutzung unserer Produkte
(z. B. im Falle von Mietkaufabreden oder sonstigen Nutzungsvereinbarungen)
sind unsere Produkte bei Ende der Nutzungsdauer unaufgefordert auf
Kosten des Kunden an den von uns angegebenen Ort, in der Regel Sierndorf,
zurück zu liefern. Die Rückgabe der überlassenen Produkte
ist eine Bringschuld des Kunden.
Gibt der Kunde die Geräte nicht zurück, nachdem er zur Rückgabe
an uns verpflichtet ist, so ist er für den Zeitraum bis zur Rückgabe
- ohne dass hierzu die tatsächliche Nutzung der Produkte Voraussetzung
ist - zur Zahlung des vereinbarten oder - wenn ein Mietzins nicht
vereinbart ist - des bei Stradis für diese Geräte üblichen
Mietzinses, jedenfalls des für die Nutzung angemessenen Entgelts,
verpflichtet. Es wird einvernehmlich festgehalten, dass hierdurch
Stradis jedenfalls keiner Verlängerung der Nutzung oder Miete
der Geräte durch den Kunden zustimmt.
18. Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag wird die Geltung
des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11.04.1980 ausgeschlossen.
19. Firmensitz und Gerichtsstand ist BH Korneuburg. Zur Anwendung
gelangt ausschließlich das österreichische Recht.
Stradis HandelsgmbH, Stand April 2008
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